LB Fitness Allgemeine Vertragsbedingungen

ü 1. Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt, die dem Training (gemäss der von ihm gewählten Art der Mitgliedschaft) dienenden Einrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten der LB Fitness Group AG zu benutzen. Zur Saunalandschaft ist der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet. Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes werden vorbehalten. Die Rechte des Mitglieds sind nicht übertragbar.

§ 2. Austritt aus dem Mitgliedervertrag

Nach Vertragsablauf erneuert sich der Mitgliedsvertrag automatisch um dieselbe Vertragsdauer, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode schriftlich eingeschrieben gekündet wurde. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn keine offenen Posten vorhanden sind.

§ 3. Zahlungsbedingungen

Das Mitglied kann zwischen einer einmaligen Zahlung des Jahres-Mitgliedsbeitrags oder monatlicher Zahlung per Dauerauftrag auswählen. Bei der einmaligen Zahlung des Jahres-Mitgliedsbeitrags muss dieser zuzüglich Startpaket innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsabschluss entrichtet werden. Bei Vertragsverlängerung oder Start eines weiteren Mitgliedsjahres (bei mehrjährigen Verträgen) ist der Beitrag jeweils im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn der neuen Trainingsperiode zu bezahlen. Bei monatlicher Bezahlung wird der Monatsbeitrag jeweils am 30. Tag des vorherigen Monats im Voraus fallig. Wird der Dauerauftrag nicht ausgeführt, wird für die erneut notwendige Abbuchung eine Aufwandspauschale van CHF 10.- erhoben. Ist auch diese zweite Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar, werden sämtliche Beitrage bis zum nächstmoglichen Kündigungstermin sofort fällig. Ist ein Mitglied im Zahlungsverzug, so berechnet die LB Fitness Group AG für die 1. Mahnung CHF 10.-. Ist der Beitrag nach Ablauf des Zahlungsziels noch offen, ist kein Zutritt mehr möglich, bis der Beitrag bezahlt ist.

§ 4. Benutzung der Dienstleistungen

Das Mitglied hat den gemäss Vertragsabschluss geschuldeten Mitgliederbeitrag bis zum Ablauf der Mitgliedschaft auch dann zu bezahlen, wenn es die Leistungen der LB Fitness Group AG nicht in Anspruch genommen hat.

§ 5. Preisänderungen

Preisänderungen bleiben der LB Fitness Group AG vorbehalten und sind nach Ablauf einer Vertragsperiode jederzeit möglich.

§ 6. Gruppenkurse

Die LB Fitness Group AG behalt sich das Recht vor, das Programm abzuändern, Lektionen zu annullieren oder neue Lektionen einzuführen, die Lektionen umzustufen und Änderungen im Lehrkörper vorzunehmen. Kann das Mitglied seine bevorzugten Lektionen aus diesem Grund nicht mehr besuchen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen. Kurse finden erst ab 3 Personen statt.

§ 7. Time Stop

Ist der Kunde mehr als dreissig Tage am Stück verhindert den Fitnessclub zu besuchen, hat er das Recht auf eine zeitliche Vergütung in Form einer nach Vertragsablauf angehängten Periode in der Länge der verpassten Zeitdauer. Eine Preisreduktion wahrend des laufenden Vertrages sowie Bargeld-Vergütung sind nicht möglich. Als Verhinderung gelten ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft, bescheinigter Militardienst-Aufenthalt sowie bescheinigter Ausland-Weiterbildungsaufenthalt. Für Ferien wird kein Time Stop gewährt. Der Time Stop muss schriftlich beantragt werden. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Die vereinbarten Zahlungsmodalitaten und Kündigungsfristen werden durch einen solchen Time Stop nicht berührt.

§ 8. Betriebsunterbruch

Bei Betriebsunterbruchen ausserhalb der gesetzlichen Feiertage von mehr als drei Wochen hat das Mitglied Anrecht auf eine zeitliche Gutschrift nach Ablauf des Mitgliedervertrages.

§ 9. Haftungsausschluss

Jegliche Haftung der LB Fitness Group AG für alfällige Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen bzw. bei lnanspruchnahme der Kurse oder den angebotenen Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen. Das Studio haftet nicht fur den Verlust van mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Geld oder Schaden an parkierten Fahrzeugen auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für deponierte/hinterlegte Gegenstände.

§ 10. Verlegung der Trainingsraume

Eine Verlegung der Trainingsraumes innerhalb Basel stellt keinen Grund fur eine vorzeitige Vertragsauflösung dar. Wird die Erbringung der vertraglichen Leistungen der LB Fitness Group AG durch Umstände verunmöglicht, welche der Fitnessclub nicht zu vertreten hat, entfallt jeder Anspruch des Mitgliedes auf Schadenersatz oder Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Ablauf seines Vertrages für die Dauer der Ausfallzeit weiterzutrainieren.

§ 11. Vertragsauflosung

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung ist die LB‘ Fitness Group AG berechtigt, das betreffende Mitglied nach einmaliger schriftlicher Verwarnung von der weiteren Teilnahme am Betrieb auszuschliessen und den Trainingsbeitrag für die ganze Restlaufzeit des Vertrages einzufordern.

§ 12. Trainingsverbot

Bei Umgehung der Zutrittskontrolle (Umgehen des Drehkreuzes oder gemeinsames Durchgehen) oder nicht Aufräumen der gebrauchten Gewichten, kann dem Mitglied der Zutritt für eine Woche verweigert werden.

§ 13. Anschriftsanderung

Jede Adressänderung ist der LB Fitness Group AG umgehend zu melden. Für Adressrecherchen stellen wir CHF 30.- in Rechnung.

§ 14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Basel.

§ 15. Nebenabreden

Jede Abänderung des vorliegenden Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.